„Fit für 55“-Paket der EU verstärkt Fokus auf nachhaltige Ergebnisse
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„Fit für 55“-Paket der EU verstärkt Fokus auf nachhaltige Ergebnisse

Die Europäische Kommission hat ihren „Fit für 55“-Fahrplan bekannt gegeben,1 der die vorzunehmende Umstellung beschreibt, um das von der EU-Kommission ausgegebene Ziel einer Senkung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 zu erreichen. Mit diesem wichtigen Schritt stellt die EU sicher, dass sie auf Kurs ist, bis 2050 klimaneutral zu werden
Das Paket enthält detaillierte Angaben darüber, wie diese Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht werden kann. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten werden vor der Verabschiedung darüber debattieren und abstimmen. Daher werden möglicherweise nicht alle Vorschläge letztlich Gesetzeskraft erhalten. Trotzdem bilden sie jedoch einen soliden Ausgangspunkt.

Kohlenstoff-Grenzsteuer

Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) gilt anfangs für Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und die Stromerzeugung sowie für direkte Emissionen der Scope-1-Kategorie. Importeure müssen eine Abgabe für den mit ihren Produkten verbundenen CO2- Ausstoß entrichten, die sich am geltenden CO2-Preis in der EU bemisst. Diese Maßnahme wird innerhalb von drei Jahren ab 2023 umgesetzt und könnte nach 2026 auf andere Sektoren ausgeweitet werden. Für diese übrigen Sektoren werden die kostenlosen Zertifikate bis 2035 schrittweise reduziert.
Ihre Zahl soll jährlich um 10 % bis auf null am genannten Datum sinken. Dies ist positiv für die Bauindustrie, denn die kostenlosen Zertifikate hätten auch bereits 2023 abgeschafft werden können. Das vorgeschlagene Datum bedeutet jedoch, dass die Branche die vollständigen CO2-Zusatzkosten erst ab 2035 tragen muss. Damit hat sie mehr Zeit, um die Pläne für die Reduzierung der CO2-Emissionen schneller voranzutreiben und die Preise auf ein höheres Niveau anzupassen.
Der vielversprechendste und folgenreichste Aspekt des CBAM ist, dass es erst den Einstieg darstellt, dem deutlich striktere weltweite CO2-Vorschriften folgen dürften. Im Zuge der verzögerten Umsetzung könnte das CBAM zu einem wirkungsvollen Instrument werden, das andere Länder dazu antreibt, ihre eigenen Dekarbonisierungspläne zu forcieren. Dies könnte zu verstärkten Debatten rund um globale Dekarbonisierungs- und Klimaziele anregen.

Luft- und Schiffsverkehr

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass in den nächsten Jahren bei Flügen, die von einem EU-Flughafen aus starten, dem normalen Flugkraftstoff mehr und mehr nachhaltiger Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) beigemischt werden muss, um die Reduzierung von Emissionen zu unterstützen. Dieses Thema haben wir bereits vor Kurzem in einem Blickpunkt behandelt.2 Vorgeschlagen wird nun ein SAF-Anteil von 2 % bis 2025, von 5 % bis 2030 und von 25 % bis 2035. Derzeit liegt das SAF-Niveau bei rund 0,1 %.
Die Luftfahrtbranche wurde zudem in den Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (Emissions Trading Scheme, ETS) einbezogen. Die Sektoren, die vom überarbeiteten EU ETS erfasst werden, das eine weitere Marktverknappung zur Verteuerung von CO2-Emissionen vorsieht, müssen ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 61 % unter das Niveau von 2005 senken. Damit wird die für den Sektor geltende Zuteilung kostenloser Zertifikate ausgehend vom Flugaufkommen des Jahres 2010 um 4,2 % pro Jahr verringert.
Mit diesen Vorschlägen kommen zusätzliche Kosten auf die Luftfahrtindustrie zu, sodass es Gewinner und Verlierer geben wird. Die Fluggesellschaften werden den Einsatz von SAF und den Kauf von CO2-Zertifikaten einkalkulieren müssen, und ihr Erfolg wird davon abhängen, inwieweit sie diese Kosten an ihre Kunden weiterreichen können. Für ein Unternehmen wie Neste sind das sehr gute Nachrichten: Neste ist der weltweit größte Hersteller von Öko- Diesel und nachhaltigen Flugkraftstoffen, die aus Abfall und Reststoffen gewonnen werden. Das Unternehmen will bis 2024 die SAF-Produktion von aktuell rund 0,1 Millionen Tonnen pro Jahr (Mtpa) auf fast 1,5 Mtpa steigern.3
Auch der Schifffahrtssektor wurde in den Geltungsbereich des EU ETS einbezogen. Betroffen davon sind Reisen innerhalb der EU, 50 % der Emissionen von Reisen außerhalb der EU und Emissionen, die am Liegeplatz in einem EU-Hafen entstehen. Die Branche muss ihre Treibhausgasintensität (gegenüber einem noch festzulegenden Referenzwert) bis 2025 um 2 %, bis 2030 um 6 %, bis 2035 um 13 %, bis 2040 um 26 %, bis 2045 um 59 % und bis 2050 um 75 % senken.
Weder das in der Luftfahrtbranche verbrauchte Kerosin noch das in der Schifffahrt genutzte Schweröl werden bei Reisen innerhalb der EU vollständig von einer Energiesteuer befreit werden. Die Mindeststeuersätze für diese Kraftstoffe werden über einen Zeitraum von zehn Jahren angehoben, während nachhaltige Kraftstoffe von einem Steuersatz von null profitieren, um die Akzeptanz und Einführung dieser Kraftstoffe zu fördern.

Elektrofahrzeuge

Ab 2035 sollen in der EU nur noch Elektrofahrzeuge gebaut werden. „Fit für 55“ schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Emissionen neuer Fahrzeuge bis 2030 um 55 % und bis 2035 um 100 % zu reduzieren. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 in der EU nicht mehr zugelassen werden dürfen. Damit würden die Emissionen schneller sinken als ursprünglich angenommen, was eine raschere Umstellung auf Elektrofahrzeuge erfordert.
Diese Ziele könnten jedoch für Automobilhersteller eine Herausforderung darstellen und verlangen außerdem einen beschleunigten Ausbau der flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Dabei müsste die Zahl der Ladestationen bis 2025 auf eine Million und bis 2030 auf drei Millionen steigen.
Für Halbleiterfirmen sind das sehr gute Nachrichten, spielen sie bei diesem Ausbau doch eine entscheidende Rolle. Die Firma Infineon, die unserem Portfolio angehört, ist im Bereich Leistungshalbleiter branchenweit führend. Dieser Markt dürfte erhebliches Wachstum verzeichnen, da die Zahl der Elektrofahrzeuge auf den Straßen aufgrund dieser Vorschläge zwangsläufig steigen muss. Unternehmen im Bereich elektrische Ausrüstung wie Schneider werden ebenfalls profitieren, denn sie sind für die Installation von Ladenetzwerken unverzichtbar.

Gebäuderenovierung

Laut dem Fahrplan der Europäischen Kommission soll der Energieverbrauch von Gebäuden bis 2030 nun nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen um 32,5 %, sondern um 36 % verringert werden. Zudem gilt ein neues verbindliches Ziel, das einen jährlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung und Kühlung um 1,1 % verlangt. Bis 2030 sollen 49 % des Energieverbrauchs von Gebäuden auf erneuerbare Energien entfallen.
Wir hatten dieses Thema bereits Ende 2020 in einem Blickpunkt behandelt,4 aber diese Vorschläge gehen nun noch weiter. Bisher galt das Sanierungsgebot nur für Regierungsgebäude. Doch jetzt wird der öffentliche Sektor jedes Jahr 3 % seines Gebäudebestands renovieren müssen, darunter auch Schulen und Krankenhäuser. Um diese Effizienzziele zu erreichen, ist jedoch eine weitere politische Förderung in Form von Geld, Anreizen und anderen Vorschriften erforderlich.
Die CO2-Regulierung bleibt kurzfristig eine Belastung für die Baubranche. Langfristig stellen die neuen EU-Vorschriften jedoch einen Positivfaktor dar und könnten den Unternehmen, die in puncto Dekarbonisierung führend sind, einen besseren Kapitalzugang und eine potenziell niedrigere relative Kostenbasis bescheren. Bauunternehmen dürfte dies zu einem anhaltend starken organischen Wachstum bei hoher Preisgestaltungsmacht verhelfen. Elektrounternehmen werden ebenfalls zu den Nutznießern gehören, da Geschäftsund Wohngebäude als Energielieferanten in die Netze eingebunden werden.

Doch jetzt wird der öffentliche Sektor jedes Jahr 3 % seines Gebäudebestands renovieren müssen, darunter auch Schulen und Krankenhäuser

Sektor
Neue „Fit für 55“-Vorschrift
Folgen
Auswirkungen auf Sektorebene
Emissionen
  • Bis 2030 Reduzierung um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990
  • Vom überarbeiteten EU ETS erfasste Sektoren müssen ihre Emissionen bis 2030 um 61 % gegenüber 2005 verringern
Emissionshandelssystem (ETS)
  • Geringeres Angebot und weniger kostenlose Zertifikate
  • Luft- und Schifffahrt werden in das System einbezogen
  • Separates ETS für Verkehr und Gebäude
  • Höhere Nachfrage und geringeres Angebot werden die CO2-Preise steigen lassen
  • Höhere CO2-Kosten für die Schwer-, Öl- und Gasindustrie sowie das verarbeitende Gewerbe
  • Start der Dekarbonisierung in der Luft- und Schifffahrtsbranche
  • Anreize für Gebäudeeigentümer und -entwickler, in Energieeffizienz und Brennstoffumstellung zu investieren
Kohlenstoff-Grenzsteuer
  • Schrittweise Einführung im Zeitraum 2023–2026
  • Importeure müssen eine Abgabe für den mit ihren Produkten verbundenen CO2-Ausstoß entrichten, die sich am geltenden CO2-Preis in der EU bemisst
  • Schrittweise Abschaffung kostenloser Zertifikate im Zeitraum 2026–2035 verringert mögliche Extremrisiken und schafft Anreize für Unternehmen, in die Dekarbonisierung zu investieren
  • Forcierung der Einführung weltweit geltender CO2-Preise und Klimaziele
  • Relativ gute Nachrichten für Sektoren wie Stahl und Zement, denn das Worst-Case-Szenario einer sofortigen Abschaffung kostenloser Zertifikate tritt nicht ein
Erneuerbare Energien
  • Anhebung des angestrebten Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix von bisher 32 % auf 40 % bis Ende des Jahrzehnts
  • Verdoppelung der Ökostromkapazität gegenüber heutigem Stand erforderlich
  • Positiv für das organische Wachstum der Erzeuger von erneuerbaren Energien
Straßenverkehr
  • Emissionen von Neufahrzeugen sollen ab 2030 um 55 % sinken und ab 2035 bei null liegen
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur
  • Effektives Verkaufsverbot für neue Pkws/Transporter mit Verbrennungsmotor ab 2035
  • Beschleunigung der Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen
  • Etwas striktere Vorschriften könnten Originalgerätehersteller (OEMs) belasten, aber die meisten OEM-Strategien nehmen inzwischen Vorgaben für die Einführung von Elektrofahrzeugen vorweg
Luftfahrt
  • Offizielle Einbeziehung in das ETS
  • Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wird ab 2027 schrittweise eingestellt
  • Verpflichtende Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAFs)
  • Bezahlung für CO2-Zertifikate
  • Erfüllung von SAF-Anforderungen
  • Zusätzliche Kostenbelastung für EUFluggesellschaften durch SAF-Quoten, Kraftstoffsteuer und ETS-Konformität
  • Positiv für SAF-Anbieter: Neste
Schifffahrt
  • Einbeziehung in das ETS
  • Treibhausgasintensität der von Schiffen verwendeten Energie soll bis 2030 um 6 % reduziert werden und bis 2050 um 75 % sinken
  • Bezahlung für CO2-Zertifikate
  • Forcierung und Beschleunigung des Einsatzes von Biokraftstoffen
  • Steigende Kosten für Reedereien
Gebäude
  • Renovierung von 3 % aller öffentlichen Gebäude pro Jahr
  • Verbindliches Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung und Kühlung jährlich um 1,1 % zu steigern
  • Positiv für Hersteller von elektrischer Ausrüstung (Schneider), Wärmepumpen (Belimo) und Baustoffen (Kingspan, Sika, Rockwool)
Energiesteuer
  • Kraftstoffe werden abhängig von ihrem Energiegehalt und ihrer Umweltfreundlichkeit besteuert, während das bisherige Modell auf dem Volumen basierte
  • Steuerbelastung für umweltschädliche Kraftstoffe am höchsten
  • Bestimmte Ausnahmen werden schrittweise abgeschafft: bei in der Luftfahrt eingesetztem Kerosin und in der Schifffahrt verwendetem Schweröl über einen Zeitraum von zehn Jahren für Reisen innerhalb der EU
  • Anreize für SAFs in Form eines Mindeststeuersatzes von null
  • Stärkere Widerstände für herkömmliche fossile Raffinerien und Mineralölkonzerne
  • Steigende Kosten für Luft- und Schifffahrt
4 Oktober 2021
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„Fit für 55“-Paket der EU verstärkt Fokus auf nachhaltige Ergebnisse

1https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3541
2 „Nachhaltiger Flugkraftstoff ist startklar“, Mai 2021.
3https://www.neste.com/about-neste/who-we-are/
business#9507dabd
4„Von Europas Renovierungswelle profitieren“, Dezember 2020.

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Für Singapur gilt: Herausgegeben von Threadneedle Investments Singapore (Pte.) Limited, 3 Killiney Road, #07-07, Winsland House 1, Singapore 239519, die in Singapur der Aufsicht der Monetary Authority of Singapore gemäß dem Securities and Futures Act (Chapter 289) untersteht. Registernummer: 201101559W. Dieses Dokument wurde nicht von der Monetary Authority of Singapore geprüft.

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